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Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Foto von Peter Bischoff
Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Dies liegt zum einen an der sich weiter entwickelnden Recht­sprechung, vor allem aber an den ständigen gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen. Um hier den Überblick zu behalten und die richtigen Ent­scheidungen zu treffen, benötigen Sie kompetente Beratung und Vertretung.

Aus diesem Grund haben wir in unserem Büro einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht herausgebildet. Denn wir sind der Auffassung, dass eine dauerhafte hochwertige Beratung nur durch einen Fachanwalt geleistet werden kann. Nur er hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer durch eine Fortbildung mit anschließender Prüfung seine Kenntnisse nachgewiesen. Nur der Fachanwalt ist gesetzlich verpflichtet, Fortbildungen in jedem Jahr wahrzunehmen und zu belegen.

In Rechtsanwalt Peter Bischoff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seit vielen Jahren im Arbeitsrecht tätig ist, finden Sie einen fachkundigen Ansprech­partner.

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Warum keine billige Beratung über Portale oder Rechtsschutzversicherungen?

Die Auskunft über ein Portal oder mit standardisierter Auswertung (legal tec) oder über die Hotline Ihrer Rechtsschutzversicherung muss nicht falsch sein, aber…

Über ein Portal kann aufgrund der Beschränkungen in den Feldern oder der fehlenden Nachfragemöglichkeit der Sachverhalt allensfalls oberflächlich aufgenommen werden. Eine Ferndiagnose mit kurzen Eingabemöglichkeiten würde ein Arzt auch nicht machen. Für Sie geringfügige Abweichungen im Sachverhalt können aber über den Erfolg Ihrer Sache entscheiden.

Wesentlich ist auch unsere Unabhängigkeit, so wie es auch die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) vorschreibt. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die Auskunft über Portale und legal tec kostengünstig ist aber letztlich zu teuren Prozessen geraten wird. Umgekehrt ist dies bei den Hotlines der Rechtsschutzversicherungen und deren Vertragsanwälten, die  zumeist von einer (weiteren) gerichtlichen Geltendmachung abraten.

Bei uns erhalten Sie eine objektive Beratung und Einschätzung.

Unsere Leistungen:

Wir vertreten – natürlich nie im gleichen Betrieb – Führungskräfte, Leitende Angestellte und Arbeitgeber, Betriebsräte & Arbeitnehmer und in Arbeitnehmerangelegenheiten mit Bezug zu Sozialrecht.

  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen einschließlich Aufhebungsverträgen
  • Entwurf und Prüfung von Arbeitszeugnissen und Beurteilungen
  • Beratung bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen, wie Ermahnungen, Abmahnungen, betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen einschließlich Änderungskündigungen
  • Entwurf und Prüfung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Betreuung und Führung von arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Betreuung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Weiteres Vorgehen:

  • Sie schildern uns den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir die Sache übernehmen können und welche Unterlagen wir benötigen. Wir erläutern Ihnen die Rechtsanwaltsvergütung.
  • Dann bieten wir Kontaktmöglichkeiten über eine persönliche Rücksprache, das Telefon, Mail, WhatsApp und Videoanruf.
  • Wir schildern Ihnen Ihre Erfolgsaussichten.
  • Wir planen mit Ihnen die Strategie.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen die unkomplizierte und rasche Erreichbarkeit des Anwaltes.

Hier können Sie einen Rücksprache- oder Telefontermintermin vereinbaren:

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